Der in unseren Publikationen teilweise benutzte Begriff „Teilnehmer“ oder die einseitig "männliche" Bezeichnung eines Abschlusses oder einer Qualifikation bezieht sich selbstverständlich sowohl auf weibliche, wie auch auf männliche Personen.
Arbeitsformen:
In den Lehrgängen zur Vorbereitung auf eine staatliche Prüfung findet eine
erwachsenengerechte Lehrstoff-Vermittlung mit unterschiedlichen Medien und
unterschiedlichen Erfolgskontrollen (Tests, Referate, Präsentationen,
Gruppenarbeiten) statt.
Bei den EDV-Praxis-Trainings findet erwachsenengerechte Kenntnis- und
Fertigkeitsvermittlung mit den Medien eines PC-Labors (pädagogische Software,
Beamer, elektronisches Whiteboard) statt. Die Teilnehmenden sehen, erfahren und
üben die Inhalte des praxisorientierten EDV-Trainings. Mit Test-Aufgaben ist
der Lernerfolg erkennbar. Am Ende der Trainings kann eine Fertigkeitsprüfung
abgelegt werden.
Beratung im Vorfeld und während des Lehrgangs/der Maßnahme:
Wir stehen Ihnen gerne zu Beratungsgesprächen über Inhalte, Ziele, Perspektiven, Zulassung, Finanzierung, … der Lehrgänge und Maßnahmen zur Verfügung. Dies kann telefonisch, persönlich in der Geschäftsstelle oder bei Sprechstunden am Maßnahmenort, geschehen.
Förderung
durch die Agentur für Arbeit:
Die von uns angebotenen Bildungsmaßnahmen, können bei Vorliegen der persönlichen
Voraussetzungen durch das Arbeitsamt finanziell gefördert werden.
Andere Förderungsmöglichkeiten:
Für berufliche Aufstiegs-Fortbildungsmaßnahmen gibt es Finanzierungshilfen nach dem
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Informationen hierzu halten wir für Sie
bereit und können von Ihnen telefonisch abgerufen werden.
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung:
Die zur Prüfungszulassung notwendige Berufspraxis-Zeit muss mindestens am Tag der
ersten Prüfung vor der IHK, erfüllt sein. Den Termin der ersten IHK-Prüfung erfahren
Sie bei uns. Bei Gasthörern entfällt die Prüfungszulassung, da keine IHK-Prüfung
abgelegt wird.
Anmeldeschluss:
Ihre Anmeldung zu einem Lehrgang soll uns spätestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme
vorliegen. Bei Überbuchung einer Maßnahme gilt die Reihenfolge des Posteingangs.
Für die Feinplanung und Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen ist es für das Institut von Vorteil, wenn Sie sich frühzeitig anmelden. Dafür bekommen Sie einen Rabatt auf die Lehrgangsgebühren:
Anmeldung
4 Monate vor Beginn: 4%
8 Wochen vor Beginn: 3%
4 Wochen vor Beginn: 2%
Maßgeblich für die Gewährung ist das Datum des Poststempels / Faxkennung.
Lehrgangsgebühren / Gasthörergebühren:
Die zu entrichtenden Lehrgangsgebühren werden im Verlauf des Lehrgangs in Raten (mittels
Lastschrifteneinzugsverfahren) fällig. Gasthörer entrichten eine Gasthörergebühr.
Prüfungsgebühren:
Bei unseren Lehrgangsgebühren sind keine Prüfungsgebühren enthalten. Diese werden von
der prüfenden Stelle separat erhoben.
Einschreibegebühr / Bearbeitungsgebühren:
Wir erheben für Lehrgänge im Bereich der beruflichen Bildung (ab 100 Unterrichtsstunden) eine einmalige
Einschreibegebühr in Höhe von 25,- €, die mit der ersten Lehrgangsrate fällig wird.
Beginntermin auf Anfrage:
Zu diesen Kursen melden
Sie sich vorerst unverbindlich, mit einer Anmeldekarte an. Haben sich
genügend Personen angemeldet, erhalten Sie von uns Bescheid, wann der Kurs
beginnt. Erst wenn Sie mit dem Kurs beginnen, wird Ihre Anmeldung verbindlich.
Änderungen des Veranstaltungsangebotes:
Das IFB ist bemüht, das Bildungsangebot wie angekündigt durchzuführen. Es behält sich
vor, Ort, Raum und Referenten der Veranstaltung, bzw. den zeitlichen Ablauf, aus
betrieblichen oder personellen Gründen zu ändern.
Ein Wechsel der Referenten oder Verschiebungen im Ablaufplan sind kein Grund zur Minderung
der Gebühr oder zum Rücktritt.
Datenschutz:
Ihre Daten werden nur zu Zwecken der Lehrgangsorganisation verwendet.
Weitere Informationen:
Nähere Informationen zu den Fördermöglichkeiten, insbesondere jedoch zum Programminhalt
und zum Ablauf der verschiedenen Lehrgänge, teilen wir Ihnen gerne mit.
Teilnahmebedingungen Kontakt zurück zur Übersicht Anmeldeformular