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Teilnahmebedingungen |
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| 1. | Eine Anmeldung zu Bildungsmaßnahmen des Instituts für Bildungsförderung (IFB) muss grundsätzlich in schriftlicher Form, mittels einer Anmeldekarte, erfolgen. Hierdurch gelten die Teilnahmebedingungen des IFB als anerkannt. |
| 1.1 | Soweit für einen staatlichen Abschluss
Zugangsvoraussetzungen vorgeschrieben sind, ist deren Erfüllung notwendig. Gasthörerschaft (ohne staatl. Abschluss) ist möglich. |
| 1.2 | Entsprechendes gilt, wenn eine Förderung nach dem Arbeitsförderungsgesetz in Anspruch genommen werden soll. |
| 1.3 | Die Anmeldung zu einem Lehrgang soll dem IFB mindestens 2 Wochen vor Lehrgangsbeginn vorliegen. Das IFB schickt umgehend eine Anmeldebestätigung, bzw. eine Einladung zurück. |
| 1.4 | Für eine frühzeitige Anmeldung kann das IFB einen Rabatt auf die Lehrgangsgebühr einräumen. Dieser wird mit der letzten Lehrgangsrate verrechnet. |
| 2 | Der Teilnehmer verpflichtet sich zur
pünktlichen Zahlung der Gebühren. Bei Maßnahmen ab 90 Unterrichtsstunden erfolgt die Zahlung im Lastschrifteinzugsverfahren, in Raten. Bei Zahlungsverzug ist das IFB berechtigt, pro Zahlungserinnerung oder Mahnung eine Kostenbeteiligung von 5,- € zu erheben. im Gegenzug verpflichtet sich das IFB die entsprechende Maßnahme gemäß der Ausschreibung zu gestalten. |
| 2.1 | Bei Lehrgängen der beruflichen Bildung berechnet das IFB Einschreibegebühr von 25,- €. |
| 3 | Das IFB behält sich vor, bei mangelnder
Beteiligung oder aus anderen Gründen, im Programm angekündigte Lehrgänge
abzusagen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurückgezahlt. |
| 4 | Der Teilnehmer kann bis spätestens zum Beginn der Veranstaltung, ohne Angabe von Gründen, vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich, per Einschreiben oder mit schriftlicher Bestätigung des IFB, zu erklären. Im Falle des Rücktritts, gilt eine Bearbeitungsgebühr von 25,-- € als vereinbart. |
| 5 | Ein Wechsel von Referenten berechtigt den Teilnehmer weder zu Rücktritt noch Kündigung vom Vertrag, noch zur Minderung der Lehrgangsgebühr. |
| 6 | Die Kündigung eines Lehrganges nach Beginn der Veranstaltung ist bei Lehrgängen mit einer Laufzeit von weniger als 6 Monaten nur aus wichtigem Grunde möglich. Bei Lehrgängen mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten kann der Lehrgang jeweils mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der ersten 6 Lehrgangsmonate, ohne Angaben von Gründen, gekündigt werden. Danach kann jeweils mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der nächsten 3 Lehrgangsmonate, ohne Angaben von Gründen, gekündigt werden. Teilnehmer, die ohne wirksamen Rücktritt bzw. Kündigung zu Lehrveranstaltungen nicht oder teilweise nicht erscheinen, sind zur Zahlung der vollen Gebühr verpflichtet. Die Kündigung muss schriftlich, per Einschreiben oder mit schriftlicher Bestätigung des IFB, erfolgen. Bei durch die Agentur für Arbeit geförderten Teilnehmern, gelten die besonderen Kündigungsfristen der Agentur für Arbeit. |
| 7 | Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, Anweisungen der Schulleitung und deren Vertretern ist zu folgen, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen, die für die Feststellung der eventuellen Zugangsvoraussetzungen zum Lehrgang und Zugangsvoraussetzungen zu Prüfungen erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig vorzulegen und die mit diesem Vertrag eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten. |
| 8 | Mündliche Nebenabreden sind nicht gültig. Vereinbarungen zwischen Teilnehmern und dem IFB bedürfen der Schriftform. |
| 9 | Obenstehende Teilnahmebedingungen gelten für alle Lehrgänge, die nach dem 1. Mai 2009 beginnen. Die früheren Teilnahmebedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit. |
| 10 | Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kandel/Pf. |